Allgemeine Geschäftsbedingungen der LUMITOS AG
1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Die nachfolgenden Vertragsbedingungen und die aktuelle Preisliste finden Anwendung auf alle mit der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin (im Folgenden: “LUMITOS”) geschlossenen Verträge im unternehmerischen Verkehr über die Erbringung von Dienstleistungen.
(2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Die von LUMITOS angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die Veröffentlichung und Verbreitung einer oder mehrerer Werbemittel eines Werbetreibenden oder sonstiger Inserenten in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet.
(4) Werbemittel im Sinne dieser AGB sind insbesondere: Bilder, dreidimensionale Animationen, Text, Tonfolgen und bewegte Bilder (u.a. Banner), eine sensitive Fläche, die bei Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(5) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch Bestätigung bzw. Annahme eines Angebotes in Textform, durch Übersendung einer Bestellung oder durch die online erfolgende Verbreitung der Werbung zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind für LUMITOS rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen oder sonstige Mittler Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in Textform.
(6) Die Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten aufgrund eines Werbeauftrages ist vorbehaltlich einer ausdrücklich zusätzlichen Vereinbarung in Textform untersagt.
2. Pflichten von LUMITOS
(1) LUMITOS gibt das Werbemittel in dem vereinbarten Umfang nach dem jeweils üblichen technischen Standard wieder. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung/Anzeige deutlich kenntlich gemacht.
(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies (Software-) Programm zu erstellen. Auch die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsinfrastruktur liegt zum Teil außerhalb der Verantwortlichkeit von LUMITOS. Ein Mangel in der Darstellung der Werbemittels liegt daher insbesondere nicht vor, wenn
- eine ungeeignete Soft- und/oder -hardware zur Darstellung (z. B. Browser) verwendet wird,
- Kommunikationsnetze anderer Betreiber gestört sind,
- ein Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten vorliegt,
- die Inhalte auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder Name-Servern kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste unvollständig sind oder
- der Ad-Server ausfällt, und die Störung nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung
(3) LUMITOS ist verpflichtet, eine Kopie des Werbemittels bis drei Monate nach der letztmaligen Schaltung aufzubewahren.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt LUMITOS alle auftragsrelevanten Werbemittel, Informationen und Datenmaterialien umgehend nach Vertragsschluss in vollständiger, einwandfreier und unmittelbar verwertbarer Form zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies geschieht spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn. Bleibt die rechtzeitige Lieferung aus, kann LUMITOS die Schaltung ablehnen.
(2) Für Werbeschaltungen mit Response-Element, bei denen Nutzeranfragen an den Auftraggeber oder einen Dritten per E-Mail weitergeleitet werden sollen, stellt der Auftraggeber sicher, dass der Auftraggeber bzw. der Dritte die E-Mails von LUMITOS tatsächlich empfangen kann, insbesondere die Zustellung von E-Mails nicht von Spam-Filtern behindert wird.
(3) Verpflichtet sich LUMITOS, Werbemittel für den Auftraggeber oder Dritte zu erstellen, beschränkt sich die Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber auf die Verwendung als Werbemittel auf den von LUMITOS betriebenen Portalen. Die Einräumung weiterer Rechte an den Auftraggeber bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(4) Der Auftraggeber sichert LUMITOS zu, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, die Werbemittel einschließlich derer Einzelbestandteile zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu übermitteln und zu übertragen. Der Auftraggeber räumt LUMITOS die für die Publikation erforderlichen Rechte hiermit ein.
(5) LUMITOS ist für die Inhalte, die der Auftraggeber oder ein Dritter bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist LUMITOS nicht verpflichtet, die Inhalte oder die verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
(6) Erlangt der Auftraggeber Kenntnis eines Rechtsverstoßes oder Missbrauches oder werden Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht, die mit den Werbemitteln im Zusammenhang stehen, hat der Auftraggeber LUMITOS unverzüglich zu benachrichtigen und umgehend angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten.
(7) Sollten Dritte LUMITOS wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den überlassenen Werbemitteln oder den Inhalten der verlinkten Seiten resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, LUMITOS von jeglicher Haftung freizustellen und LUMITOS die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen, insbesondere den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LUMITOS nach Besten Kräften mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Weitergehende Ansprüche von LUMITOS bleiben unberührt.
4. Auftragsabwicklung
(1) Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach Ziff. 3.1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, hat LUMITOS das Recht, dem Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erfüllung dieser Pflichten zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Nachfrist ist LUMITOS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber verpflichtet, dreißig (30) Prozent des gesamten vereinbarten Entgelts zu zahlen.
(2) Der bei LUMITOS wegen vom Auftraggeber gewünschter oder aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände erforderlicher Änderungen der gelieferten Werbemittel oder sonstigen Datenmaterial entstehende Aufwand ist gesondert zu vergüten.
(3) LUMITOS behält sich vor, Werbemittel – auch einzelne Schaltungen im Rahmen eines Werbeauftrags – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für LUMITOS z. B. wegen technischer Spezifikationen oder eines Verstoßes gegen Ziffer 1 Abs. 6 unzumutbar ist. Insbesondere kann LUMITOS die Veröffentlichung eines Werbemittels einstellen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird.
(4) Werbemittel sind vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages z. B. bei Werbekontingenten, das Recht zum Abruf mehrerer Werbemittel eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln.
(5) Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die LUMITOS nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet sonstiger vertraglicher Pflichten, jedenfalls den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme angemessenen, geringeren Nachlasses zu erstatten.
5. Mängelgewährleistung
(1) Bei ungenügender Wiedergabequantität des Werbemittels hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der mit dem Einsatz des Werbemittels verfolgte Zweck tatsächlich beeinträchtigt wurde. Lässt LUMITOS eine hierfür vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, hat der Auftraggeber ein Recht auf angemessene Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Auftraggeber hat die Erfüllung der Verträge zu überwachen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelanzeige gilt die Werbeschaltung als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überwachung der erstmaligen Schaltung des Werbeauftrags nicht erkennbar war.
6. Haftung
(1) LUMITOS haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche, sofern diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) LUMITOS haftet auch für leichte Fahrlässigkeit sofern eine Pflicht verletzt ist, welche für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. In der Summe ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt. LUMITOS haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
(3) Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet LUMITOS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen mindestens täglich nach dem aktuellen Stand der Technik auf einem externen Datenträger durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbaren Aufwand wieder hergestellt werden können.
7. Preisliste, Agenturrabatt
(1) Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Für bereits geschlossene Verträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von LUMITOS mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
(3) Werbeagenturen und sonstige Werbemittler, die (z. B. durch Vorlage eines Registerauszuges oder einer Gewerbeanmeldung) nachweisen, dass eine Haupttätigkeit die Vermittlung von Werbekunden ist, erhalten einen Agenturrabatt, wenn der Werbeauftrag ausschließlich aufgrund der Tätigkeit des Mittlers zustande gekommen ist. Von LUMITOS gewährte Agenturrabatte dürfen an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise, offen oder verdeckt, weitergegeben werden.
(4) Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, bei Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Auftraggeber von den von LUMITOS mitgeteilten Preisen nicht ohne besonderen im Einzelnen mitzuteilenden Grund abzuweichen.
(5) Skontoabzüge werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien nicht gewährt.
8. Rechnung und Zahlungsverzug
(1) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet oder etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist, wird die Rechnung sofort nach Vertragsschluss, spätestens aber nach Veröffentlichung der geschalteten Werbung, gestellt.
(2) Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. LUMITOS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei Vollkaufleuten im Sinne des HGB tritt der Verzug auch ohne Zusendung einer Mahnung durch den Auftragnehmer ein.
(5) Fallen für Auslandszahlungen, Scheckzahlungen oder andere Zahlungsarten Gebühren an, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
(6) Sofern Lastschrift oder Kreditkartenzahlung vereinbart wird, hat der Auftraggeber für den Fall der Rückbuchung die zusätzlichen Kosten zu tragen, sofern LUMITOS die Rückbuchung nicht zu vertreten hat.
(7) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist LUMITOS berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien findet, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des U.N. Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen erfolgen nur durch per Textform geschlossene Vereinbarung.
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien am Sitz von LUMITOS, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.